elbkinder-Nachmittag

Anmeldung zur Ganztagsbetreuung

Liebe Eltern, wir freuen uns auf Ihr Kind und Sie!

In unserer Schule ist eine Betreuung in der Zeit von 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr und in den Ferien möglich. Für jedes Schuljahr ist eine neue Anmeldung zum Ganztag erforderlich. Die Anmeldung zur Nachmittags-/Ferienbetreuung und/oder Früh-/Spätbetreuung findet in 2 Schritten statt:

Schritt 1 – Serviceportal der Stadt Hamburg/Schulbüro

Bitte stellen Sie zuerst Ihren Antrag zur Ganztagsbetreuung für Ihr Kind online im Serviceportal der Stadt Hamburg. Sobald das Schulbüro Ihren Antrag bearbeitet hat, wenden Sie sich für alle weiteren Unterlagen direkt an das GBS Büro.

Schritt 2 – Elbkinder/GBS-Büro

Sowie Sie die Buchungsbestätigung zu Ihrem gestellten Antrag erhalten haben, können Sie alle Vertragsunterlagen bei uns (Elbkindern) einreichen. Bitte achten Sie darauf, dass die von Ihnen gebuchten Ferienwochen nicht überschritten werden und prüfen Sie, ob Sie eine Sockelwoche gebucht haben.

Das benötigen wir von Ihnen bei der Erstanmeldung

Bitte unterschreiben und im GBS-Büro abgeben: 

Bitte lesen:

Das benötigen wir von Ihnen jedes Schuljahr neu

Diese Unterlagen erhalten Sie per E-Mail: 

Änderungen

Eine Änderung Ihrer bestehenden Buchung, z.B. für Ferienwochen, Randzeiten oder bei Einkommensänderungen können Sie ebenfalls bequem online im Serviceportal der Stadt Hamburg vornehmen.

Eine Änderung wird frühestens zum übernächsten Quartal wirksam.

Änderungsfristen:

  • bis 30.09. (wirksam ab 01.01.)
  • zum 31.12 (wirksam ab 01.04.)
  • zum 31.03. (wirksam ab 01.07.)

Weitere Informationen

Erklärvideo der Elbkinder 

Hier erhalten Sie alle Informationen der Schulbehörde zur Anmeldung im Ganztag in weiteren Sprachen: 

https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/schulbehoerde/themen/ganztag/intro-847500

Gebühren

Die Ermittlung der Kosten läuft über das Schulbüro. Grundsätzlich ist die Betreuung in der Kernzeit von 13.00-16.00 Uhr für Kinder der Klassen 1-4 kostenfrei. Für die Vorschule wird eine monatliche Grundgebühr erhoben.

Früh- und Spätdienste sowie die Ferienbetreuung müssen extra gebucht werden und sind gebührenpflichtig.

Die Gebühren sind sozial in fünf Stufen gestaffelt:100% (Höchstsatz), 75%, 50%, 30% oder 20%. Die Entlastung erstreckt sich in der Grundschule auch auf das Mittagessen. Die Höhe der Entlastung richtet sich dabei nach dem Nettoeinkommen der Familie, der Anzahl der Familienmitglieder und der Anzahl der jüngeren Geschwister der Familie, die kostenpflichtig betreut werden. Eltern, die eine Reduzierung der Gebühren in Anspruch nehmen möchten, geben dazu ihr Nettoeinkommen an.

Zur Ermittlung Ihres monatlichen Einkommens wird Ihnen im Schulbüro oder hier Ganztagsschule, ganztägige Bildung und Betreuung – hamburg.de ein Formular zur Verfügung gestellt. Zur Familie zählen das betreffende Kind, die Eltern des Kindes sowie die Geschwister des Kindes, sofern alle in einem Haushalt zusammenleben. Geschwisterkinder, die außerhalb des Haushaltes leben, zählen nur dann zur Familie, wenn für sie Unterhalt gezahlt wird.

Geschwisterkindregelung

Für das jüngste betreute Kind wird die volle Gebühr erhoben. Für das zweite betreute Kind reduziert sich der Betrag auf ein Drittel der für die Einkommensgruppe ermittelten Gebühr. Für das dritte und jedes weitere betreute Kind reduziert sich die Gebühr auf ein Fünftel.

Diese Gebührenentlastungen gelten für alle Gebührenzahler, auch für Höchstsatzzahler. Das heißt auch sie profitieren von der Geschwisterkindregelung. Entscheidend ist, dass die Geschwister kostenpflichtig betreut werden, also beispielsweise in einer Kita, bei einer Tagespflegeperson oder in der GBS.

Die Gebühren für die Vorschülerinnen und Vorschüler

Eine Besonderheit stellen die Gebühren für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern der Vorschulklassen dar. Hier gibt es eine Grundgebühr, die für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu zahlen ist (5 Euro). Für die Rand- und Ferienzeiten sind die Gebühren geringer.

Oberhalb einer bestimmten Einkommensgrenze müssen Zuschläge von bis zu 120 Euro gezahlt werden. Der Grund hierfür ist, dass die in der Kita erhobenen Gebühren und die für eine GBS-Betreuung vor der Einschulung vergleichbar sein sollen.

Gebührenrechner

An dieser Stelle finden Sie einen Gebührenrechner mit dem Sie direkt ermitteln können, ob und welche Kosten für Sie anfallen, wenn Sie GBS-Angebote nutzen möchten, die über die kostenlose Kernzeit hinausgehen.

https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/schulbehoerde/themen/ganztag/gebuehrenrechner-903160

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