elbkinder-Nachmittag

Anmeldung zur Ganztagsbetreuung

Liebe Eltern, wir freuen uns auf Ihr Kind und Sie!

Die Anmeldung zur Ganztagsbetreuung (Nachmittags-/Ferienbetreuung und/oder Früh-/Spätbetreuung) findet in 2 Schritten statt: Leitfaden

Schritt 1 – Schulbüro

Bitte beantragen Sie zuerst Ihren Betreuungsgutschein für Ihr Kind im Schulbüro:

Schritt 2 – GBS-Büro

Damit wir Ihr Kind am Nachmittag, vielleicht auch in den Ferien oder früh/spät betreuen können, brauchen wir von Ihnen nach der schulseitigen Anmeldung:

  • die Elbkinder-Vertragsunterlagen ausgefüllt und unterschrieben ausfüllen.

Im Betreuungsvertrag benötigen wir die Unterschriften beider Sorgeberechtigten.

Sie müssen Ihr Kind jedes Jahr neu anmelden.

Das brauchen wir von Ihnen bei der Erstanmeldung

Bitte unterschreiben und im GBS-Büro abgeben: 

Bitte lesen:

Weitere Informationen

Erklärvideo der Elbkinder 

Hier erhalten Sie alle Informationen der Schulbehörde zur Anmeldung im Ganztag und Formulare in weiteren Sprachen: 

www.hamburg.de/infos-fuer-eltern/3372062/anmeldung/

Gebühren

Die Ermittlung der Kosten läuft über das Schulbüro. Grundsätzlich ist die Betreuung in der Kernzeit von 13.00-16.00 Uhr für Kinder der Klassen 1-4 kostenfrei. Für die Vorschule wird eine monatliche Grundgebühr erhoben.

Früh- und Spätdienste sowie die Ferienbetreuung müssen extra gebucht werden und sind gebührenpflichtig.

Die Gebühren sind sozial in fünf Stufen gestaffelt:100% (Höchstsatz), 75%, 50%, 30% oder 20%. Die Entlastung erstreckt sich in der Grundschule auch auf das Mittagessen. Die Höhe der Entlastung richtet sich dabei nach dem Nettoeinkommen der Familie, der Anzahl der Familienmitglieder und der Anzahl der jüngeren Geschwister der Familie, die kostenpflichtig betreut werden. Eltern, die eine Reduzierung der Gebühren in Anspruch nehmen möchten, geben dazu ihr Nettoeinkommen an.

Zur Ermittlung Ihres monatlichen Einkommens wird Ihnen im Schulbüro oder hier Ganztagsschule, ganztägige Bildung und Betreuung – hamburg.de ein Formular zur Verfügung gestellt. Zur Familie zählen das betreffende Kind, die Eltern des Kindes sowie die Geschwister des Kindes, sofern alle in einem Haushalt zusammenleben. Geschwisterkinder, die außerhalb des Haushaltes leben, zählen nur dann zur Familie, wenn für sie Unterhalt gezahlt wird.

Geschwisterkindregelung

Für das jüngste betreute Kind wird die volle Gebühr erhoben. Für das zweite betreute Kind reduziert sich der Betrag auf ein Drittel der für die Einkommensgruppe ermittelten Gebühr. Für das dritte und jedes weitere betreute Kind reduziert sich die Gebühr auf ein Fünftel.

Diese Gebührenentlastungen gelten für alle Gebührenzahler, auch für Höchstsatzzahler. Das heißt auch sie profitieren von der Geschwisterkindregelung. Entscheidend ist, dass die Geschwister kostenpflichtig betreut werden, also beispielsweise in einer Kita, bei einer Tagespflegeperson oder in der GBS.

Die Gebühren für die Vorschülerinnen und Vorschüler

Eine Besonderheit stellen die Gebühren für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern der Vorschulklassen dar. Hier gibt es eine Grundgebühr, die für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu zahlen ist (5 Euro). Für die Rand- und Ferienzeiten sind die Gebühren geringer.

Oberhalb einer bestimmten Einkommensgrenze müssen Zuschläge von bis zu 120 Euro gezahlt werden. Der Grund hierfür ist, dass die in der Kita erhobenen Gebühren und die für eine GBS-Betreuung vor der Einschulung vergleichbar sein sollen.